Italiens Tierschutzgesetz

Italien hat eines der besten Tierschutzgesetze in Europa!

Und doch ist der Tierschutz Siziliens in einem Dilemma gefangen.

  • Mit dem Inkrafttreten des italienischen Tierschutzgesetzes 281/1991 ist seit 1991 ist das Töten von Streunern verboten.
  • Das Aussetzen von Hunden kann mit einer Geldbuße von 10.000 Euro oder bis zu 1 Jahr Gefängnis geahndet werden.
  • Hundekämpfe und andere Tierquälereien können mit bis zu vier Jahre Gefängnis bestraft werden.  Das Gesetz sieht ebenfalls hohe Geldstrafen zwischen 10 000 und 100 000 Euro vor.
  • Hundehalter sind  verpflichtet, ihre Tiere zu chippen und sie im Haustierregister der jeweiligen Gemeinde eintragen zu lassen.
  • Das Gesetz betont außerdem deutlich die Fürsorgepflicht des Staates, der für eine Geburtenkontrolle zu sorgen hat.

Für Streunerkatzen und Katzenkolonien bedeutet dies:

  • Herrenlose Streuner und Katzenkolonien gehören dem Bürgermeister der jeweiligen Stadt
  • Das Entfernen einer Katze aus der Kolonie ist strafbar
  • Es gibt das Recht, die Katzenkolonie bei der Gemeinde registrieren zu lassen (zum Schutz der Katzen)
  • Die Katzen einer registrierten Kolonie haben das Recht von einem Amtsveterinär kostenlos kastriert zu werden

Die Praxis:

Da dieses Tierschutzgesetz sehr gut ist, aber im Alltag kaum Beachtung findet, sind viele Tierschützer in Italien in einer rechtlichen Grauzone. Denn ohne Zustimmung dürfen sie auch verletzte Tiere gar nicht einfangen und zum Veterinär bringen. Und wenn sie als Privatperson unverletzte Katzen fangen und auch eigene Kosten zum Veterinär bringen, kann Ihnen bei der Freilassung der Katzen in der angestammten Kolonie eine Anzeige drohen. Noch größer ist das Risiko für Tierschutzorganisationen, die ebenso verklagt werden. Diese dürfen nur mit ausdrücklichem Erlass der Gemeinde kastrieren! Ebenso könnten Touristen belangt werden, wenn sie ein hilfsbedürftiges Tier versorgen und planen bei der Ausreise mit nach Hause zu nehmen.

Vorgehensweise im Notfall:

  1. Dokumentieren Sie die Katze, Ort, Zeit, den Gesundheitszustand am besten auch durch Fotos. Informieren Sie die Polizei und das Veterinäramt. Die Telefonnummern der jeweiligen Bezirke finden Sie auf hier unserer Website.
  2. Informieren Sie eine Hilfsorganisation vor Ort und bitten Sie diese um Unterstützung, falls dies nicht möglich, zögern Sie bitte nicht und bringen Sie das Tier selbst zu einem Tierarzt.
  3. Achtung bei den meisten Koloniekatzen handelt es sich um sehr scheue Tiere, Krankheit und Schmerzen können bei diesen Tieren noch mehr Stress auslösen. Versuchen Sie ein verängstigtes, oder aggressives Tier nicht der Hand zu fangen!
  4. Informieren Sie die Gemeinde über das Tier und die Behandlung.
  5. Bitte informieren Sie auch uns über Ihren Einsatz per E-Mail info@felina-sicily.org. Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und wir versuchen Sie zu unterstützen. Wir werten die gemeldeten Fälle nur statistisch aus und die von Ihnen gemeldeten Zahlen unterstützen unsere Argumentation gegenüber den italienischen Kommunen.
Ein Streuner, der in Ortigias (Syrakus) Ruinen lebt
Ein Streuner, der in Ortigias (Syrakus) Ruinen lebt